Weiterführende Links
Sicherheitskennzeichnung alt – neu: Ist das Mischen erlaubt?
Sicherheitszeichen, Verbots- oder Warnhinweise finden Sie in jedem Unternehmen. Die Vorgaben für diese Kennzeichnungen sind in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ beschrieben (hier die > ASR A1.3). Damit diese Zeichen international gleich und verständlich sind, wurden sie 2013 angepasst an die europäische Norm > EN ISO 7010 – also geändert. Die alte Kennzeichnung nach BGV A8 wurde außer Kraft gesetzt.
Selbst nach so vielen Jahren gibt es immer noch viele Gebäude mit der alten Kennzeichnung. Viele Betreiber sind jedoch unsicher, ob die alte Beschilderung überhaupt noch erlaubt ist?!
Grundsätzlich können Sie Ihre alte Beschilderung beibehalten. Aber Sie müssten dann mit einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln und bestätigen, dass damit mindestens die gleiche Sicherheit in Ihrem Betrieb gewährleistet wird wie mit der Anwendung der neuen Zeichen.
Nach DIN EN ISO 7010 tragen die neuen Brandschutzzeichen alle ein Flammensymbol als Erkennungsmerkmal.
Ist das Mischen von alt und neu erlaubt?
Dürfen alte und neue Zeichen zusammen verwendet werden? Diese Frage stellt sich z. B. beim Ersatz von veralteten oder beschädigten Schildern oder bei einer Erweiterung des Gebäudes.
Da wird es jetzt etwas komplizierter. Hier sollten Sie gemäß > DGUV-Information 211-041 vorgehen. Das heißt:
- In Neubauten oder bei wesentlichen Änderungen Ihrer Arbeitsstätte sollen nur die neuen Zeichen verwendet werden. – Das gilt übrigens auch für Neubauten auf einem bestehenden Betriebsgelände, wenn in den übrigen Gebäuden die alten Zeichen beibehalten werden können.
Bei der Verwendung von alten und neuen Zeichen sind u. a. die Vorgaben der DGUV-Information 211-041 zu beachten.
- Wenn Sie in einem Objekt ein bestehendes altes Zeichen ersetzen müssen, so können Sie dafür durchaus wieder das gleiche alte Symbol verwenden. – ABER: Wenn Sie stattdessen ein neues Zeichen beschaffen, müssen Sie in diesem Objekt alle alten Zeichen mit dieser Sicherheitsaussage gegen das jeweils neue Zeichen austauschen.
- Die neuen Brandschutzzeichen tragen alle ein Flammensymbol als Erkennungsmerkmal. Sollten Sie ein altes Brandschutzzeichen austauschen müssen und dafür solch ein neues Symbol mit dieser Flamme einsetzen, so müssen Sie alle Brandschutzzeichen durch neue ersetzen, die diese Flamme tragen.
Denken Sie auch daran, dass in Ihren Flucht- und Rettungsplänen exakt die Zeichen abgebildet sein müssen, die Sie tatsächlich im Gebäude angebracht haben!
Fazit
Eine alte Beschilderung nach BGV A8 ist zulässig, sofern bei der Erstellung die damals zugrunde liegende Norm eingehalten wurde. Zudem muss eine Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass die Sicherheit des Betriebes dadurch nicht eingeschränkt wird.
Eine Kombination alter und neuer Symbole in einem Gebäude ist nicht erlaubt. Im Ernstfall kann dies zu Verwirrung und Verunsicherung führen und schlimmstenfalls Menschenleben kosten.