Fahrbahre Löschgeräte haben jedoch einen anderen Vorteil: Mit der Wahl solch eines Gerätes steht gleichzeitig die Wahl von speziellen Löschmitteln zur Verfügung. So kann ein Feuerlöschgerät mit Löschmitteln in Form von Pulver, Wasser, wässriger Lösung, Schaum oder auch frostsicherem Schaum gefüllt sein. Das Löschmittel lässt sich also wesentlich gezielter auf das Brandrisiko zuschneiden. Es gibt auch Wandhydranten, die nicht nur mit reinem Wasser, sondern auch mit Zusätzen (z. B. Schaummittel) löschen (sogenannte Anlagen mit Fremdeinspeisung), jedoch kommen diese eher selten zum Einsatz. Daher sind Wandhydranten, die mit reinem Wasser löschen, nur zur Bekämpfung von Bränden der Klasse A nach DIN EN 2 vorgesehen (feste, glutbildende Stoffe).
Fahrbahre Feuerlöschgeräte sind mobiler als Wandhydranten und somit auch in weiteren Abschnitten als nur die Reichweite eines Schlauchs einsetzbar. Mit einer Schlauchlänge von 5 bzw. 10 m bieten diese Löschgeräte am Einsatzort immer noch einen großen Bewegungsradius.
Der Betrieb einer Wandhydrantenanlage ist über die jährlichen Wartungen etwas teurer als der Betrieb von fahrbaren Löschgeräten. Da aber Wandhydranten je nach Bauart auch von der Feuerwehr für den professionellen Löscheinsatz genutzt werden, ist die Wartung jedoch umso wichtiger, da sich die Feuerwehr im Einsatzfall auf die Funktionstüchtigkeit der Anlage verlassen muss.
Mancherorts ist das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Wandhydrantenanlagen bei den Feuerwehren in Zweifel geraten, da Betreiber oder auch Wartungsfirmen die Anlagen nicht immer korrekt instand gehalten haben. Die Auswahl des professionellen Wartungsdienstes ist daher von entscheidender Bedeutung. Das gilt natürlich auch bei Feuerlöschern und fahrbaren Feuerlöschgeräten, die zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes stets zu 100 % einsatzbereit sein müssen.
Sollte eine Wandhydrantenanlage umgebaut werden müssen (zum Beispiel wegen fehlender hygienischer Trennung), steht oft eine wirtschaftliche Entscheidung an: Bei einigen wenigen Wandhydranten kann es günstiger sein, diese durch einzelne fahrbare oder mehrere tragbare Feuerlöscher zu ersetzen. Dies muss jedoch unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzeptes und unter Einbindung der Behörden oder der Feuerwehr geschehen, da das Schutzziel nicht herabgesetzt werden darf.