Die Unterweisung im Brandschutz sollte anschaulich und in einer für jeden Mitarbeiter verständlichen Form und Sprache erfolgen. Zitate aus Gesetzen und Vorschriften helfen dabei wenig. Eine begreifliche Ausdrucksweise mit möglichst wenig Fachausdrücken, stattdessen veranschaulichendes Bild- und Filmmaterial sorgen dafür, dass die Inhalte von allen gut aufgenommen werden, im Gedächtnis bleiben und Ihre Belegschaft im Notfall sicherheitsbewusst und umsichtig handelt.
Je nach Größe Ihres Unternehmens kann es sinnvoll sein, vor oder nach der Unterweisung einen Rundgang durch Ihren Betrieb zu machen, bei dem z. B. Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Löscheinrichtungen gezeigt werden.
In Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, muss zudem eine Betriebsanweisung erlassen werden. Diese hat den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung zu entsprechen.
Die Aushändigung aller brandschutzrelevanten Dokumente (z. B. Flucht- und Rettungsplan, Alarmplan, Brandschutzordnung, Betriebsanweisung) runden den theoretischen Ausbildungsteil ab.
Eine abschließende praktische Unterweisung im Umgang mit den Löscheinrichtungen bzw. Feuerlöschern wird dringend empfohlen. Nur wer diese Geräte bereits bedient hat und mit der Handhabung vertraut ist, kann sie im Ernstfall sicher und effizient einsetzen.
Die Durchführung der Mitarbeiterunterweisung muss dokumentiert werden (Inhalt der Unterweisung, Datum, Unterschrift des Unterweisers und der Unterwiesenen). So können Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Betreiberpflicht stets nachweisen.