d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
Sie beschreiben, wie die Räumung im Alarmfall durchgeführt und überprüft wird und wie sich Ihre Mitarbeiter bei der Räumung verhalten sollen (z. B. Umgang mit ortsfremden, verletzen oder behinderten Personen). Führen Sie auf, falls bei einer Räumung automatisch eine Betriebsunterbrechung eintritt oder ob diese gesondert angeordnet wird. Definieren Sie, welche Sachwerte geborgen werden sollten, sofern möglich. In diesem Abschnitt erläutern Sie, welche technischen Einrichtungen im Brandfall in Betrieb genommen werden (z. B. Notstromversorgung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und welche abgeschaltet bzw. in einen sicheren Betriebszustand gebracht werden müssen (z. B. elektrische Anlagen, Lüftungsanlagen, Heizungsanlagen, Förder- und Abfüllanlagen).
e) Löschmaßnahmen
In diesem Abschnitt legen Sie wichtige Informationen für die Selbsthilfekräfte fest, wie Ausrüstung, Treffpunkt und welche Person die erforderlichen Aufgaben koordiniert. Beschreiben Sie, welche manuellen Löschanlagen (z. B. Sprühwasserlöschanlage, Berieselungsanlage) und Löschgeräte eingesetzt werden. Weisen Sie ggf. darauf hin, dass nur Entstehungsbrände gelöscht werden sollen – und das auch nur ohne Selbstgefährdung.