Neben dem geringen Gewicht und der leichten Handhabung ist die Größe des Feuerlöschsprays auf jeden Fall in privaten Haushalten ein starkes Pro-Argument. Eine Spraydose lässt sich leicht im Nachtschrank oder in der Küchenschublade verstauen. Sie ist auch dort von Vorteil, wo der Feuerlöscher nur schwer eingesetzt werden kann, z. B. für Personen mit Behinderung, mit Gehhilfen oder im Rollstuhl. Daher ist sie auch nach DIN EN 16856 „für die Verwendung durch ungeübte Personen im häuslichen Bereich vorgesehen“.
Da nichts verkehrt sein kann, was zum sicheren Löschen von Entstehungsbränden beiträgt, spricht grundsätzlich nichts gegen den zusätzlichen Einsatz von Feuerlöschsprays – allerdings müssen bei der Anrechnung auf die Grundausstattung in Betrieben zahlreiche ergänzende Maßnahmen umgesetzt werden, um die geringere Löschleistung wettzumachen. Die Empfehlungen des ASTA sind hierzu nicht in allen Punkten eindeutig bzw. ASR-konform.
Wer eine Gewichtsersparnis beim Feuerlöscher fordert und wem die Einhaltung der ergänzenden Auflagen bei der Bereitstellung von Feuerlöschern mit weniger als 6 LE oder Feuerlöschsprays mit 2 LE zu aufwendig oder zu teuer ist, kann stattdessen einen 3-Liter-Feuerlöscher mit 6 LE für die Grundausstattung seines Betriebes einsetzen.
Bei der Entscheidung für oder gegen Feuerlöscher oder Feuerlöschspray sollten in jedem Fall auch das Preis-Leistungs-Verhältnis und der Umweltaspekt, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeit, berücksichtigt werden.
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1 Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 3.6 – Feuerlöscheinrichtungen
2 Löschvermögen
3 Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistung unterschiedlicher Feuerlöschertypen zu vergleichen und das Gesamtlöschvermögen von mehreren Feuerlöschern zu ermitteln.
4 s. Einführungsbeitrag > www.beuth.de/de/norm/din-en-16856/316095018
5 Den Begriff „regelmäßig“ muss der Betreiber genau definieren. Dabei hat er die Betriebsbedingungen, Produkteigenschaften und mögliche Gefährdung bei Ausfall der Löscheinrichtung zu berücksichtigen.
6 Preise/Berechnung zum Zeitpunkt der Beitragserstellung, März 2023
7 bei vorschriftsmäßigem Einsatz und regelmäßiger Wartung/Instandhaltung
8 s. ASR A2.2, Abschnitt 6.1
9 s. ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
10 s. ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“