Eine Vielzahl technischer Anlagen und Einrichtungen sind nach Baurecht der unterschiedlichen Länder als prüfpflichtige technische oder sicherheitstechnische Anlagen bzw. Einrichtungen eingestuft. Dazu gehören ggf. auch Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – je nach Art und Größe Ihres Gebäudes.
Die Betriebssicherheit und Wirksamkeit dieser Anlagen muss der Bauaufsichtsbehörde gegenüber durch einen Sachverständigen bestätigt werden – andernfalls ist die Nutzung des Gebäudes unzulässig.