Auf diese Frage wird häufig mit „5 % der Beschäftigten“ geantwortet. Aber Vorsicht! Grundsätzlich ergibt sich die Anzahl von Brandschutzhelfern aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei erhöhter Brandgefährdung1 ist in den meisten Fällen eine größere Anzahl an Brandschutzhelfern erforderlich, ebenso bei der Anwesenheit vieler Personen und überall dort, wo sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätten.2
Die geforderte Anzahl an Brandschutzhelfern muss auch im Schichtbetrieb und bei Abwesenheit Ihrer benannten Brandschutzhelfer – z. B. wegen Fortbildung, Urlaub oder Krankheit – durchgängig sichergestellt sein. Um das zu gewährleisten, reicht nach Expertenmeinung die Anzahl von 5 % der Belegschaft häufig nicht aus.
Je mehr Mitarbeiter in Ihrem Betrieb als Brandschutzhelfer ausgebildet sind, desto sicherer haben Sie Ihre Betreiberpflicht erfüllt – und können sich im Brandfall auf deren Einsatz verlassen.
Über folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen (Definition, Vorschriften, Anzahl, Benennung, Ausbildungsdauer, Auffrischung etc.) zu Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferausbildung ...>> .
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1 dazu zählen z. B. verschiedene Lagerarten, Küchen, Reinigungen, Werkstätten, Krankenhäuser, Druckereien u. v. m. (siehe auch ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, § 6)
2 gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, § 7